Duden - Das Stilwörterbuch
staatlich
a) den Staat betreffend: staatliche Souveränität, Unabhängigkeit; die staatlichen Interessen vertreten, durchsetzen; die staatliche Anerkennung (Anerkennung als Staat) erlangen;b) dem Staat gehörend: staatliche Museen; etw. mit staatlichen Mitteln subventionieren; der Betrieb ist staatlich;
c) vom Staat veranlasst: staatliche Maßnahmen, Zuschüsse; staatliche Förderung, Hilfe; etw. staatlich subventionieren; ein staatlich geprüfter, anerkannter Sachverständiger.
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