Duden - Das Stilwörterbuch
schützen
1.a) Schutz gewähren: die Bevölkerung, das Land, das Eigentum schützen; das Gesetz schützt die Bürger; sich, die Augen vor der Sonne schützen; sich [durch geeignete Maßnahmen, durch ein Kondom] gegen/vor Ansteckung schützen; das Haus durch eine Alarmanlage schützen; Daten durch ein/mit einem Passwort, vor unberechtigtem/gegen unberechtigten Zugriff schützen; sich vor Betrug/Betrügern, gegen Betrug/Betrüger schützen; etw. vor/gegen Nässe, Feuchtigkeit schützen; etw. urheberrechtlich schützen lassen; der Name des Fabrikats ist [gesetzlich] geschützt (darf nicht von anderen verwendet werden); ein schützendes Dach über dem Kopf haben; er stellte sich schützend vor mich; ein [vor, gegen Wind] geschützter Platz; /Wunschformel/: Gott schütze dich!;
b) einen Schutz [ver]schaffen: das Medikament schützt vor Erkältungen; der Mantel schützt gegen die Kälte; Unkenntnis schützt nicht vor Strafe.
2. unter Naturschutz stellen: eine Landschaft schützen; geschützte Arten, Pflanzen, Tiere; das Alpenhuhn ist ganzjährig geschützt.
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