Duden - Das Stilwörterbuch
schuldig
1. die schuldige Person; der schuldige Teil; sie ist nicht schuldig; die Angeklagte ist [des Mordes] schuldig; er bekannte sich, fühlte sich schuldig; sie hat sich des Betrugs schuldig gemacht (geh. ; einen Betrug begangen); er wurde des Totschlags schuldig /für schuldig befunden, erklärt; er ist an seinem Bruder schuldig geworden (geh. ; hat gegenüber seinem Bruder Schuld auf sich geladen); auf schuldig plädieren (Rechtsspr. ; die Schuldigsprechung beantragen); auf schuldig erkennen (Rechtsspr. ; einen Schuldspruch fällen); SUBST.: wer ist der Schuldige?2.
a) zu zahlen verpflichtet: er ist ihm noch Geld, 50 Euro, eine Monatsmiete schuldig; sie sind ihm das Geld schuldig geblieben (haben es ihm nicht bezahlt); was bin ich Ihnen schuldig? (was habe ich zu bezahlen?);
Ü jmdm. Dank, Respekt, Achtung, eine Antwort schuldig sein; sie ist ihm den Beweis für ihre Behauptung schuldig geblieben; sie ist [dem Publikum] vieles schuldig geblieben (hat die Erwartungen nicht erfüllt); das ist er seiner Stellung schuldig;
b) gebührend, geziemend: die schuldige Rücksicht, Achtung; der schuldige Dank; mit dem schuldigen Respekt; den schuldigen Gehorsam leisten.
jmdm. nichts schuldig bleiben (auf jmds. Angriff mit gleicher Schärfe reagieren)
jmdn. schuldig sprechen (jmdn. gerichtlich verurteilen)
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