Duden - Das Stilwörterbuch
Schranke
die:1. Absperrung, Barriere: die Schranken der Rennbahn, des Kampfplatzes; die Schranke geht hoch; die Schranken des Bahnübergangs öffnen, schließen, herunterlassen, aufziehen, hochziehen; der Wagen durchbrach die geschlossene Schranke; eine tobende Menge hat die Schranken überstiegen, übersprungen, niedergerissen; der Übergang ist durch Schranken geschützt.
2. gesetzte Grenzen: rechtliche, moralische Schranken; die Schranken von Stand und Alter; die Schranken des Taktes; die Schranken übertreten, überspringen, überschreiten, niederreißen; die Schranken der Konvention überwinden; er erlegt sich keinerlei Schranken auf (ist hemmungslos, ohne Beherrschung); keine Schranken mehr kennen (hemmungslos sein); Schranken zwischen sich und anderen errichten; seinem Freiheitsdrang waren enge Schranken gezogen, gesetzt; deiner Fantasie sind keine Schranken gesetzt (du darfst ihr freien Lauf lassen); sie bewegt sich damit noch innerhalb der Schranken des Gesetzes.
☆ sich in Schranken halten (1. geh. ; an sich halten. 2. nicht das erträgliche Maß übersteigen)
☆ etw. in Schranken halten (etw. das erträgliche Maß nicht übersteigen lassen)
☆ jmdn. in die/seine Schranken weisen, verweisen (jmdn. zur Mäßigung auffordern)
☆ jmdn. in die Schranken fordern (eine Auseinandersetzung mit jmdm. erzwingen u. Rechenschaft von ihm verlangen)
☆ für jmdn. in die Schranken treten (für jmdn. entschieden eintreten)
☆ vor den Schranken des Gerichts (vor Gericht)
die:1. Absperrung, Barriere: die Schranken der Rennbahn, des Kampfplatzes; die Schranke geht hoch; die Schranken des Bahnübergangs öffnen, schließen, herunterlassen, aufziehen, hochziehen; der Wagen durchbrach die geschlossene Schranke; eine tobende Menge hat die Schranken überstiegen, übersprungen, niedergerissen; der Übergang ist durch Schranken geschützt.
2.
☆ sich in Schranken halten (1. geh. ; an sich halten. 2. nicht das erträgliche Maß übersteigen)
☆ etw. in Schranken halten (etw. das erträgliche Maß nicht übersteigen lassen)
☆ jmdn. in die/seine Schranken weisen, verweisen (jmdn. zur Mäßigung auffordern)
☆ jmdn. in die Schranken fordern (eine Auseinandersetzung mit jmdm. erzwingen u. Rechenschaft von ihm verlangen)
☆ für jmdn. in die Schranken treten (für jmdn. entschieden eintreten)
☆ vor den Schranken des Gerichts (vor Gericht)