Duden - Das Stilwörterbuch
scheiden
1.a) gesetzlich für ungültig erklären: die Ehe wurde geschieden;
b) eine Ehe für aufgelöst erklären: sie wollen sich scheiden lassen; sie will sich nicht von ihrem Mann scheiden lassen; sie wurden, sind geschieden; eine geschiedene Frau.
2.
a) (meist geh. ) trennen: eine Wand scheidet den Wohn- vom Schlafbereich; beide Kontinente sind durch eine schmale Meerstraße voneinander geschieden;
Ü Beruf und Privatleben streng voneinander scheiden;
b) auseinandergehen: an der großen Tanne scheiden sich die Wege;
Ü bei dieser Frage, an diesem Punkt scheiden sich die Meinungen.
3. (geh. ) unterscheiden: ihre unterschiedliche Erziehung scheidet die beiden voneinander; wir sind durch unsere gegensätzlichen Ansichten geschieden.
4. <[von jmdm. ] scheiden> (geh. ) Abschied nehmen; weggehen: wir müssen jetzt scheiden; sie schieden grußlos, als Freunde, in Unfrieden [voneinander]; er scheidet ungern [von hier]; wir sehen ihn mit Bedauern scheiden; aus dem Dienst, aus dem Amt scheiden (seinen Dienst aufgeben, sein Amt niederlegen);
Ü der scheidende (zu Ende gehende) Tag;
R Scheiden tut weh; Scheiden bringt Leiden.
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