Duden - Das Stilwörterbuch
rechtfertigen
a) gegen einen Vorwurf verteidigen: jmdn. , jmds. Verhalten nachträglich rechtfertigen; du brauchst dich nicht zu rechtfertigen; er musste sich vor dem Untersuchungsausschuss wegen bestimmter Handlungen rechtfertigen; deine Ausfälle, Lügen sind durch nichts zu rechtfertigen, lassen sich durch nichts rechtfertigen (entschuldigen);b) als berechtigt erscheinen lassen, erweisen: der neue Mitarbeiter, sein Erfolg rechtfertigt das in ihn gesetzte Vertrauen; der Anlass rechtfertigt den Aufwand; unser Misstrauen war nicht gerechtfertigt (berechtigt); nichts rechtfertigt diese Tat;
c) sich als begründet erweisen: sein Verhalten rechtfertigt sich aus dem Umstand, dass ...
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Ansicht: rechtfertigen