Duden - Das Stilwörterbuch
pfänden
a) jmds. Eigentum beschlagnahmen: einen säumigen Zahler pfänden [lassen]; sie sind schon mehrmals gepfändet worden;b) beschlagnahmen: der Gerichtsvollzieher hat die Möbel, das Auto, den Lohn gepfändet; bei jmdm. vergeblich pfänden.
a)