Duden - Das Stilwörterbuch
pfänden
a) jmds. Eigentum beschlagnahmen: einen säumigen Zahler pfänden [lassen]; sie sind schon mehrmals gepfändet worden;b) beschlagnahmen: der Gerichtsvollzieher hat die Möbel, das Auto, den Lohn gepfändet; bei jmdm. vergeblich pfänden.
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