Duden - Das Stilwörterbuch
			
						
			pfänden
                        
a) jmds.  Eigentum beschlagnahmen: einen säumigen Zahler pfänden [lassen]; sie sind schon mehrmals gepfändet worden;b)  beschlagnahmen: der Gerichtsvollzieher hat die Möbel, das Auto, den Lohn gepfändet;  bei jmdm.  vergeblich pfänden.
			
		   
		a)

