Duden - Das Stilwörterbuch
			
						
			parteilich
                        
1. eine Partei betreffend: parteiliche Interessen; die parteilichen Grundsätze werden davon nicht berührt.2. (selten) parteiisch: ein parteiliches Urteil.
			
		
		1. eine Partei betreffend: parteiliche Interessen; die parteilichen Grundsätze werden davon nicht berührt.2. (selten) parteiisch: ein parteiliches Urteil.

