Duden - Das Stilwörterbuch
parteilich
1. eine Partei betreffend: parteiliche Interessen; die parteilichen Grundsätze werden davon nicht berührt.2. (selten) parteiisch: ein parteiliches Urteil.
1. eine Partei betreffend: parteiliche Interessen; die parteilichen Grundsätze werden davon nicht berührt.2. (selten) parteiisch: ein parteiliches Urteil.