Duden - Das Stilwörterbuch
öffentlich
1. für jeden hörbar und sichtbar: eine öffentliche Sitzung, Verhandlung, Versteigerung; die Veranstaltung, die Prüfung, die Abstimmung war öffentlich; die Verlobung ist bereits öffentlich (offiziell bekannt gegeben); öffentlich (in der Öffentlichkeit) auftreten, verhandeln, reden; etw. öffentlich erklären, verkünden; er machte den Skandal öffentlich (brachte ihn an die Öffentlichkeit).2. für die Allgemeinheit zugänglich: ein öffentlicher Platz; ein öffentlicher Fernsprecher; öffentliche Anlagen, Einrichtungen, Bibliotheken; öffentliche Verkehrsmittel; den öffentlichen Nahverkehr attraktiver machen.
3.
a) die Allgemeinheit betreffend: das öffentliche Recht; das öffentliche Wohl; das öffentliche Interesse an der Aufklärung des Verbrechens war groß; die öffentliche Meinung beeinflussen; gegen die öffentliche Ordnung verstoßen; im öffentlichen Leben stehen;
b) die Verwaltung eines Gemeinwesens betreffend: die öffentlichen Gebäude hatten geflaggt; öffentliche Gelder; die Verschuldung der öffentlichen Haushalte; den Wohnungsbau mit öffentlichen Mitteln fördern; der öffentliche/Öffentliche Dienst.
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