Duden - Das Stilwörterbuch
obliegen
(geh. ):die Beweislast obliegt der Anklagebehörde/(veraltend:) liegt der Anklagebehörde ob; es hat ihm oblegen/(veraltend:) obgelegen, die Eröffnungsrede zu halten; ihr oblag die Aufgabe/(veraltend:) lag die Aufgabe ob, für die Verpflegung zu sorgen.
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