Duden - Das Stilwörterbuch
nichtig
1. (geh. )a) wertlos: nichtige Dinge, Freuden; alles erschien ihm nichtig;
b) belanglos: ein nichtiger Grund, Einwand, Streit; aus nichtigem Anlass.
2. (Rechtsspr. ) ungültig: viele Ratenkredite sind nichtig; einen Vertrag, eine Ehe für nichtig erklären.
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Ansicht: nichtig