Duden - Das Stilwörterbuch
namhaft
a) bekannt: ein namhafter Künstler, Gelehrter; ein Konzert mit namhaften Solisten;b) nennenswert, ansehnlich: ein namhafter Betrag; sie spendete eine namhafte Summe; es besteht kein namhafter Unterschied zwischen beiden.
☆ jmdn. , etw. namhaft machen (Papierdt. ; jmdn. , etw. [be]nennen, ausfindig machen): der Urheber, der Täter wurde namhaft gemacht
a) bekannt: ein namhafter Künstler, Gelehrter; ein Konzert mit namhaften Solisten;b) nennenswert, ansehnlich: ein namhafter Betrag; sie spendete eine namhafte Summe; es besteht kein namhafter Unterschied zwischen beiden.
☆ jmdn. , etw. namhaft machen (Papierdt. ; jmdn. , etw. [be]nennen, ausfindig machen): der Urheber, der Täter wurde namhaft gemacht