Duden - Das Stilwörterbuch
Instanz
die:a) zuständige Behörde, Stelle: eine übergeordnete Instanz; staatliche, politische, Recht sprechende Instanzen; sich an eine höhere Instanz wenden; der Antrag muss erst durch alle Instanzen gehen;
Ü das Gewissen als oberste Instanz ansehen;
b) (Rechtsspr. ) verhandelndes Gericht: die unteren Instanzen; die dritte Instanz hat wie die erste entschieden; er hat den Prozess in der zweiten Instanz gewonnen; der Fall geht jetzt in die letzte Instanz.
die:a) zuständige Behörde, Stelle: eine übergeordnete Instanz; staatliche, politische, Recht sprechende Instanzen; sich an eine höhere Instanz wenden; der Antrag muss erst durch alle Instanzen gehen;
Ü das Gewissen als oberste Instanz ansehen;
b) (Rechtsspr. ) verhandelndes Gericht: die unteren Instanzen; die dritte Instanz hat wie die erste entschieden; er hat den Prozess in der zweiten Instanz gewonnen; der Fall geht jetzt in die letzte Instanz.