Duden - Das Stilwörterbuch
haften
1 :kleben: das Etikett haftet gut, schlecht; das Parfüm haftet an ihren Kleidern; Schmutz war an den Schuhen haften geblieben; auf der nassen Straße haften die Reifen schlecht (haben geringe Bodenhaftung);
Ü ein Makel haftet an ihm; dieser Eindruck haftet im Gedächtnis (ist dort eingeprägt); haftende Eindrücke; von dem Vortrag war nicht viel haften geblieben.
 
2 1. bürgen, verantwortlich sein: die Eltern haften für ihre Kinder; die Versicherung hat für den Schaden nicht gehaftet; sie haftet mir dafür, dass sich keine Zwischenfälle ereignen.
2. (Rechtsspr. ; Wirtsch. ) als Gesellschafter mit seinem Vermögen eintreten müssen: einzeln, gesamtschuldnerisch, [un]beschränkt, mit seinem Vermögen haften; ein persönlich haftender Gesellschafter.
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