Duden - Das Stilwörterbuch
gerichtlich
das 1Gericht (a) betreffend, vom 1Gericht (a) [durch-, herbeigeführt]: eine gerichtliche Verordnung, Bestimmung, Entscheidung, Untersuchung; ein gerichtliches Verfahren; ein gerichtliches Einschreiten; der Vorfall wird noch ein gerichtliches Nachspiel haben; jmdn. gerichtlich verfolgen, bestrafen, (Papierdt. :) belangen; wir werden gerichtlich gegen sie vorgehen.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: gerichtlich