Duden - Das Stilwörterbuch
Gericht
1 das:a) öffentliche Institution: ein unabhängiges Gericht; das zuständige Gericht; das Gericht tagte, sprach den Angeklagten frei, verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren Haft; diese Affäre wird noch die Gerichte beschäftigen; das Gericht anrufen; der Täter stellte sich freiwillig dem Gericht; der Vorsitzende des Gerichts; sich an ein Gericht wenden; jmdn. bei Gericht anzeigen; die Sache kommt vor Gericht; vor Gericht erscheinen, aussagen; vor Gericht stehen (angeklagt sein), sich vor einem ordentlichen Gericht verantworten; mit einem Streitfall vor Gericht gehen; jmdn. vor Gericht bringen, stellen, ziehen, laden;
b) Richterkollegium: das Gericht zieht sich zur Beratung zurück; /Anredeformel/: Hohes Gericht;
c) Gerichtsgebäude: das Gericht wurde umstellt.
über jmdn. , etw. Gericht halten/zu Gericht sitzen (geh. ; 1. über jmdn. bei Gericht verhandeln. 2. jmds. Haltung, Tun verurteilen mit dem Ziel, Maßnahmen dagegen zu ergreifen)
mit jmdm. [scharf/hart] ins Gericht gehen (jmdn. zurechtweisen; jmdn. hart bestrafen): der Redner ging mit ihnen hart, scharf ins Gericht
 
2 das:
zubereitete Speise: ein köstliches Gericht; erlesene Gerichte; das Gericht ist einfach, billig; ein Gericht zubereiten, bestellen, auftragen, essen; ein Gericht aus Fleisch und Gemüse; ein Gericht Bohnen (eine Mahlzeit mit Bohnen).
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