Duden - Das Stilwörterbuch
gelten
1. gültig sein: die Banknote, Briefmarke, der Pass gilt nicht mehr; die Fahrkarte gilt 2 Monate; das soll für alle Zeiten, auf ewig gelten; das Gesetz gilt für alle Bürger; was ich zu ihm gesagt habe, gilt auch für die ganze Klasse; das gilt nicht! (das widerspricht den Spielregeln!); ADJ. PART.: nach geltendem Recht.2. wert sein: die Münze gilt nicht viel; unser Geld gilt heute weniger als vor zehn Jahren; was gilt die Wette? (um welchen Betrag wollen wir wetten?).
3. betrachtet, angesehen werden: als klug, reich, dumm, eingebildet gelten; er galt als der größte Dichter seiner Zeit; er gilt als Dummkopf, als guter Kamerad; es gilt als sicher, dass ...; das Team gilt als unbesiegbar.
4.
a) für jmdn. , etw. bestimmt sein: der Vorwurf hat ihm gegolten, nicht dir; gilt das mir?; die Bomben hatten der Brücke gegolten;
b) (geh. ) sich auf jmdn. , etw. beziehen: sein Interesse galt nur noch dieser Frau, diesem Problem.
5.
a) es kommt auf etw. an: jetzt gilt es, standhaft zu sein; es gilt diesen Versuch;
b) (geh. ) es geht um etw.: es gilt mein Leben, meine Ehre, unsere Freiheit; bei dem Kampf galt es Leben oder Tod.
jmdn. , etw. [nicht] gelten lassen (jmdn. , etw. [nicht] anerkennen): diese Entschuldigung, diesen Einwand kann ich nicht gelten lassen
etw. geltend machen (etw. durchzusetzen suchen): er machte seine Rechte, Ansprüche [gegen die Firma] geltend
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