Duden - Das Stilwörterbuch
gehörig
1. gebührend: der gehörige Respekt; alle wahrten den gehörigen Abstand; er hat sich nicht gehörig entschuldigt, benommen.2. (ugs. )
a) beträchtlich: eine gehörige Strafe; eine gehörige Tracht Prügel; jmdm. einen gehörigen Schrecken einjagen;
b) sehr: der Absatz ist gehörig gestiegen; wir haben ihm gehörig die Meinung gesagt; sie haben ihn gehörig verprügelt.
Beachte: Die Verwendung des Wortes im Sinne von »zu jmdm. , etw. gehörend« (z. B. die in den Schrank gehörige Wäsche oder die zu dieser Gruppe gehörige Insel) ist standardsprachlich nicht korrekt.
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