Duden - Das Stilwörterbuch
gebieten
(geh. ):1.
a) befehlen: Einhalt gebieten; Ruhe, Schweigen gebieten; er hält es für dringend geboten, die Sache schnell zu erledigen; er war eine Ehrfurcht gebietende Erscheinung; sie gebot ihm Mäßigung;
b) dringend etw. erfordern: die Klugheit gebietet besondere Vorsicht, besonders vorsichtig zu sein; es ist Rücksicht, Toleranz geboten (erforderlich); die Situation gebietet es dir, etwas zu unternehmen.
2. <über etw (Akk. ) gebieten>
a) herrschen: der Herrscher gebot über ein großes Land;
Ü über seine Leidenschaften gebieten;
b) zur Verfügung haben: das Institut gebietet über große Mittel.
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