Duden - Das Stilwörterbuch
freisprechen
:a) für nicht schuldig erklären: der Angeklagte wurde [wegen erwiesener Unschuld, mangels Beweises] freigesprochen;
b) (Handwerk) zum Gesellen erklären: einen Lehrling freisprechen.
b) (Handwerk) zum Gesellen erklären: einen Lehrling freisprechen.