Duden - Das Stilwörterbuch
fällig
a) an einem bestimmten Termin zu bezahlen: der fällige Wechsel, die fälligen Zinsen; der Betrag ist, wird am/[bis] zum 1. April fällig; die Miete ist am Ersten des Monats fällig;b) an einem bestimmten Zeitpunkt zu erwarten: der Schnellzug ist in 4 Minuten fällig;
c) zur Erledigung anstehend: die längst fällige Steuerreform; die Einlösung des Wechsels ist morgen fällig; das Urteil ist am Freitag fällig; der Kerl ist heute Abend fällig (ugs. ; ich werde ihn mir vornehmen).
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