Duden - Das Stilwörterbuch
ernennen
a) für einen Posten, ein Amt bestimmen: jmdn. zum Beamten, zum Botschafter ernennen; er hat ihn zu seinem Nachfolger ernannt;b) den Inhaber eines Postens, eines Amtes bestimmen: einen Nachfolger ernennen; der Bundespräsident ernennt die Bundesminister; ein von ihr ernannter Vertreter.
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