Duden - Das Stilwörterbuch
ernennen
a) für einen Posten, ein Amt bestimmen: jmdn. zum Beamten, zum Botschafter ernennen; er hat ihn zu seinem Nachfolger ernannt;b) den Inhaber eines Postens, eines Amtes bestimmen: einen Nachfolger ernennen; der Bundespräsident ernennt die Bundesminister; ein von ihr ernannter Vertreter.
a)