Duden - Das Stilwörterbuch
erledigen
/vgl. ↑ "erledigt"/:1.
a) ausführen: einen Auftrag, eine Aufgabe, ein Geschäft, eine Arbeit erledigen; die Formalitäten für jmdn. erledigen; Ihre Bestellung wird sofort erledigt; das muss der Chef selbst erledigen; ich habe noch einiges, viel, eine Menge zu erledigen; sie hat die Sache in einigen Sätzen erledigt (kurz abgehandelt, abgetan); der Fall, die Sache, das Thema ist [für mich] erledigt! (ugs. ; darüber ist nicht mehr zu sprechen);
b) zum Abschluss kommen: die Sache erledigt sich hiermit, hat sich von selbst erledigt.
2. (ugs. ) besiegen, vernichten: er hat den Gegner [mit einem Schlag] erledigt;
Ü durch die Verleumdungskampagne wurde er politisch, gesellschaftlich erledigt.
/vgl. ↑ "erledigt"/:1.
a)
b)
2.
Ü durch die Verleumdungskampagne wurde er politisch, gesellschaftlich erledigt.