Duden - Das Stilwörterbuch
Erlass
der:1.
a) behördliche Anordnung: ein öffentlicher, amtlicher Erlass; ein Erlass der Ministerin; einen Erlass herausgeben, befolgen; nach Erlass des Ministeriums ...;
b) das Verfügen: er ist für den Erlass von Verordnungen zuständig.
2. Befreiung von einer Verpflichtung: den Erlass einer Schuld, einer Strafe beantragen.
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Ansicht: Erlass