Duden - Das Stilwörterbuch
erben
:1.
a) jmds. Eigentum nach dessen Tod erhalten: Geld, ein großes Vermögen erben; diesen Ring habe ich von meiner Mutter geerbt; er hat geerbt (ist Erbe geworden); du hast wohl geerbt? (scherzh. ; Frage, wenn jmd. , dessen Geldmittel beschränkt sind, plötzlich viel ausgibt);
b) (ugs. ) übernehmen: die Hose hat er von seinem Bruder geerbt; hier ist, hier gibt es nichts zu erben (hier ist nichts zu holen).
2. als Veranlagung mitbekommen: den Eigensinn, die musikalische Begabung, die blonden Haare hat er von seinem Vater geerbt.
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