Duden - Das Stilwörterbuch
einweisen
1. a) unterbringen: jmdn. ins Krankenhaus, in ein Pflegeheim einweisen; wer hat Sie hier eingewiesen?;
b) in eine neue Tätigkeit o. Ä. einführen: der Chef hat ihn in seine neue Aufgabe eingewiesen; der Geistliche wurde im Rahmen eines Gottesdienstes in sein Amt eingewiesen; die Sekretärin wurde von ihrer Vorgängerin eingewiesen.
2. (Verkehrsw. ) an einen Platz lenken: das Auto, den Fahrer in eine Parklücke einweisen; die Polizei wies die ankommenden Wagen ein.
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