Duden - Das Stilwörterbuch
einreichen
1. zur Prüfung, Bearbeitung vorlegen: ein Gesuch, einen Antrag, eine Examensarbeit einreichen; Rechnungen einreichen; er hat der/bei der Regierung seinen Abschied (sein Entlassungsgesuch) eingereicht; der Präsident hat seinen Rücktritt eingereicht; gegen jmdn. Beschwerde einreichen; eine Klage bei Gericht einreichen; die Scheidung einreichen.2. (ugs. ) vorschlagen: jmdn. für einen Orden, zur Beförderung einreichen.
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