Duden - Das Stilwörterbuch
einberufen
a) zu einer Tagung o. Ä. zusammenrufen: den Bundestag, eine Versammlung einberufen; auf/für den 15. Mai eine Sitzung nach Berlin einberufen; die Abgeordneten wurden zu einer Sitzung einberufen;b) zum Wehrdienst heranziehen: jmdn. zum Wehrdienst, Reservisten zu einer Wehrübung einberufen; er wurde gleich bei Kriegsbeginn, zur Luftwaffe einberufen.
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