Duden - Das Stilwörterbuch
einberufen
a) zu einer Tagung o. Ä. zusammenrufen: den Bundestag, eine Versammlung einberufen; auf/für den 15. Mai eine Sitzung nach Berlin einberufen; die Abgeordneten wurden zu einer Sitzung einberufen;b) zum Wehrdienst heranziehen: jmdn. zum Wehrdienst, Reservisten zu einer Wehrübung einberufen; er wurde gleich bei Kriegsbeginn, zur Luftwaffe einberufen.
a)