Duden - Das Stilwörterbuch
			
						
			bürgen
                        
			                        :a) sich verbürgen; eine Gewähr geben: für die Richtigkeit der Angaben, für jmds.  Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit bürgen; ich kann für diesen Mann bürgen; der Name bürgt für Qualität;  wer bürgt mir dafür, dass er pünktlich zahlt?;
b) (Kaufmannsspr. ) haften: er bürgt mit seinem gesamten Vermögen dafür.
			
		  
		b) (Kaufmannsspr. ) haften: er bürgt mit seinem gesamten Vermögen dafür.

