Duden - Das Stilwörterbuch
bürgen
:a) sich verbürgen; eine Gewähr geben: für die Richtigkeit der Angaben, für jmds. Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit bürgen; ich kann für diesen Mann bürgen; der Name bürgt für Qualität; wer bürgt mir dafür, dass er pünktlich zahlt?;
b) (Kaufmannsspr. ) haften: er bürgt mit seinem gesamten Vermögen dafür.
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