Duden - Das Stilwörterbuch
borgen
1. an jmdn. verleihen: jmdm. Geld, ein Buch, das Bügeleisen borgen; sie hat dem Freund ihr Auto geborgt; er borgt nicht gern.2. sich von jmdm. etw. ausleihen: sich das Geld für etw. borgen; ich habe mir ein Buch bei ihm/von ihm geborgt; er hat den Frack nur geborgt;
Ü diese Ideen hat er geborgt.
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