Duden - Das Stilwörterbuch
billig
1. niedrig im Preis: billige Mieten; billige Arbeitskräfte; billiges Geld (Wirtsch. ; Geld, das zu einem niedrigen Zinssatz verliehen wird); ein erstaunlich billiger (ugs. ; niedriger) Preis; etw. für billiges Geld (ugs. ; sehr billig) kaufen; die Wohnung, das Essen ist billig, könnte billiger sein; dieses Buch ist nicht ganz billig (ziemlich teuer); billig (günstig) einkaufen; etw. billig herstellen; /in Zeitungsanzeigen/: gebrauchter Herd billig abzugeben.2. (abwertend) vordergründig: das ist ein billiger Trost, eine billige Ausrede, ein billiger (primitiver) Trick; es wäre zu billig (zu einfach), ihn einfach abzuweisen.
3. (Rechtsspr. , sonst veraltend) angemessen, berechtigt: ein billiges Verlangen; der Richter entschied nach billigem Ermessen; man sollte sich nicht mehr als billig darüber aufregen.
1. niedrig im Preis: billige Mieten; billige Arbeitskräfte; billiges Geld (Wirtsch. ; Geld, das zu einem niedrigen Zinssatz verliehen wird); ein erstaunlich billiger (ugs. ; niedriger) Preis; etw. für billiges Geld (ugs. ; sehr billig) kaufen; die Wohnung, das Essen ist billig, könnte billiger sein; dieses Buch ist nicht ganz billig (ziemlich teuer); billig (günstig) einkaufen; etw. billig herstellen; /in Zeitungsanzeigen/: gebrauchter Herd billig abzugeben.2. (abwertend) vordergründig: das ist ein billiger Trost, eine billige Ausrede, ein billiger (primitiver) Trick; es wäre zu billig (zu einfach), ihn einfach abzuweisen.
3. (Rechtsspr. , sonst veraltend) angemessen, berechtigt: ein billiges Verlangen; der Richter entschied nach billigem Ermessen; man sollte sich nicht mehr als billig darüber aufregen.