Duden - Das Stilwörterbuch
			
						
			bestätigen
                        
1.a) für richtig, zutreffend erklären: etw. ausdrücklich, schriftlich bestätigen; die Meldung ist bisher amtlich, offiziell nicht bestätigt worden; das Berufungsgericht hat das erste Urteil bestätigt (für gültig erklärt);  er bestätigte mir, dass sie einverstanden sei/ist;
b) als richtig erweisen: dies bestätigt meinen Verdacht, meine Befürchtungen, meine Vermutung; er fand/sah seine Ansicht aufs Neue, immer wieder bestätigt;
c) jmds.  Annahme o. Ä.  erhärten: ihr Verhalten bestätigte ihn in seinem Verdacht;  das bestätigt mich; sie fühlte sich bestätigt;
d) sich als wahr, richtig erweisen: die Nachricht, seine Befürchtung hat sich leider bestätigt.
2. (Kaufmannsspr. ) den Eingang einer Sendung o. Ä.  mitteilen: einen Brief, ein Paket bestätigen; hiermit bestätige ich den Empfang Ihres Schreibens vom ...; ich bitte, den Auftrag zu bestätigen (anzuerkennen).
3. als Inhaber eines Amtes o. Ä.  anerkennen: er wurde als Bürgermeister, im Amt bestätigt.
			
		        
		1.a)
b)
c)
d)
2.
3.

