Duden - Das Stilwörterbuch
bestätigen
1.a) für richtig, zutreffend erklären: etw. ausdrücklich, schriftlich bestätigen; die Meldung ist bisher amtlich, offiziell nicht bestätigt worden; das Berufungsgericht hat das erste Urteil bestätigt (für gültig erklärt); er bestätigte mir, dass sie einverstanden sei/ist;
b) als richtig erweisen: dies bestätigt meinen Verdacht, meine Befürchtungen, meine Vermutung; er fand/sah seine Ansicht aufs Neue, immer wieder bestätigt;
c) jmds. Annahme o. Ä. erhärten: ihr Verhalten bestätigte ihn in seinem Verdacht; das bestätigt mich; sie fühlte sich bestätigt;
d) sich als wahr, richtig erweisen: die Nachricht, seine Befürchtung hat sich leider bestätigt.
2. (Kaufmannsspr. ) den Eingang einer Sendung o. Ä. mitteilen: einen Brief, ein Paket bestätigen; hiermit bestätige ich den Empfang Ihres Schreibens vom ...; ich bitte, den Auftrag zu bestätigen (anzuerkennen).
3. als Inhaber eines Amtes o. Ä. anerkennen: er wurde als Bürgermeister, im Amt bestätigt.
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