Duden - Das Stilwörterbuch
bescheiden
1 1. (geh. ) sich begnügen: man muss sich mit wenigem bescheiden; sie musste sich damit bescheiden, ihre Kinder einmal im Jahr zu sehen; ihr müsst lernen, euch zu bescheiden.2. (geh. ) zuteilwerden lassen: Gott hatte ihm ein langes Leben beschieden; ihnen war [vom Schicksal] wenig Glück beschieden (zuteilgeworden); seinen Bemühungen war kein Erfolg beschieden (sie blieben ohne Erfolg).
3. (Papierdt. ) jmdm. behördlicherseits eine Entscheidung mitteilen: man hat mich dahin gehend beschieden, dass ...; er, sein Antrag wurde abschlägig beschieden (wurde abgelehnt).
 
2 :
1. genügsam, anspruchslos: ein stilles, bescheidenes Kind; ein bescheidenes Benehmen; bescheidene Ansprüche, Forderungen; /Skepsis, Kritik o. Ä. ausdrückende Floskel/: eine bescheidene Frage: Wie lange dauert das denn noch?; bescheiden sein, werden, bleiben; sie trat bescheiden hinter den andern zurück; er fragte sehr bescheiden (höflich).
2.
a) einfach, schlicht: ein bescheidenes Zimmer, Essen; er lebt in bescheidenen Verhältnissen; sie feierten in bescheidenem Rahmen; sie lebten bescheiden von einer kleinen Pension;
b) gering, nicht genügend: ein bescheidener Lohn; die Einkünfte, seine Leistungen waren sehr bescheiden.
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