Duden - Das Stilwörterbuch
Bescheid
der:a) Mitteilung; Auskunft: Bescheid bringen, geben, erwarten; Bescheid [über etw. von jmdm. ] erhalten, bekommen, haben: er hat keinen Bescheid hinterlassen;
b) behördliche Stellungnahme: der schriftliche Bescheid geht Ihnen per Post zu; er musste den Bescheid der Krankenkasse, des Finanzamts abwarten.
☆ Bescheid wissen (1. Kenntnis haben; unterrichtet sein: ich weiß schon Bescheid 2. sich auskennen: in einem Fach, überall, mit allem Bescheid wissen)
☆ jmdm. Bescheid sagen (1. jmdn. benachrichtigen: hast du schon allen Bescheid gesagt? 2. ugs. ; jmdm. die Meinung sagen: dem habe ich aber Bescheid gesagt!)
☆ jmdm. Bescheid stoßen (ugs. ; jmdm. gehörig die Meinung sagen)
der:a) Mitteilung; Auskunft: Bescheid bringen, geben, erwarten; Bescheid [über etw. von jmdm. ] erhalten, bekommen, haben: er hat keinen Bescheid hinterlassen;
b) behördliche Stellungnahme: der schriftliche Bescheid geht Ihnen per Post zu; er musste den Bescheid der Krankenkasse, des Finanzamts abwarten.
☆ Bescheid wissen (1. Kenntnis haben; unterrichtet sein: ich weiß schon Bescheid 2. sich auskennen: in einem Fach, überall, mit allem Bescheid wissen)
☆ jmdm. Bescheid sagen (1. jmdn. benachrichtigen: hast du schon allen Bescheid gesagt? 2. ugs. ; jmdm. die Meinung sagen: dem habe ich aber Bescheid gesagt!)
☆ jmdm. Bescheid stoßen (ugs. ; jmdm. gehörig die Meinung sagen)