Duden - Das Stilwörterbuch
berufen
1. in ein Amt einsetzen: jmdn. in ein Amt, zum Nachfolger, auf einen Lehrstuhl berufen; der Professor wurde, er wurde als Professor an die Universität Hamburg, nach Hamburg berufen; sie wurde in diesen Ausschuss, ins Ministerium berufen; ADJ. PART.: er fühlte sich von Gott berufen, den Armen zu helfen; sie schien dazu berufen (besonders befähigt) [zu sein], die Sache zu Ende zu bringen; er war zu Höherem, fühlte sich zum Dichter berufen; ein berufener Kritiker.2. sich zur Rechtfertigung auf jmdn. , etw. beziehen: sich auf jmdn. als Zeugen, auf eine Vorschrift, auf das Gesetz, auf etw. als Rechtsgrundlage berufen; du kannst dich bei ihm, in deinem Antrag auf mich berufen.
3. (ugs. ) zu viel über etw. sprechen und es (nach abergläubischer Vorstellung) dadurch gefährden: ich will/man soll es nicht berufen, aber die Lage scheint mir nicht mehr so aussichtslos.
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