Duden - Das Stilwörterbuch
beklagen
1. (geh. )a) über jmdn. , etw. trauern: einen Verlust, den Tod eines Freundes beklagen; bei dem Unglück waren Menschenleben nicht zu beklagen (gab es keine Toten); nach dem Anschlag waren viele Todesopfer zu beklagen;
b) über etw. klagen: jmds. Los beklagen; die politischen, sozialen Missstände beklagen.
2. Klage führen, sich beschweren: sich über einen anderen, über den Lärm, über mangelnde Mitarbeit beklagen; er hat sich bei ihr über die/wegen der Ungerechtigkeit beklagt; eigentlich könnt ihr euch doch nicht beklagen (könnt ihr doch zufrieden sein); ADJ. PART.: die beklagte (Rechtsspr. ; beschuldigte) Partei, Person.
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