Duden - Das Stilwörterbuch
			
						
			beglaubigen
                        
			                        :eine Urkunde, die Abschrift eines Zeugnisses beglaubigen; er ließ das Testament notariell beglaubigen; eine beglaubigte Kopie; ein bei einem benachbarten Staat beglaubigter (in seinem Amt bestätigter) Botschafter.
			
		 
		
