Duden - Das Stilwörterbuch
ausweisen
1. aus dem Land weisen: einen Staatenlosen, einen Asylbewerber ausweisen; jmdn. als unerwünschte Person ausweisen.2. die Identität nachweisen: bitte weisen Sie sich aus!; sie konnte sich nicht, durch ihren Führerschein ausweisen; die Dokumente haben ihn als Unterhändler ausgewiesen.
3.
a) sich erweisen: sich als guter/(selten:) guten Geschäftsmann, als großer/(selten:) großen Künstler ausweisen;
b) beweisen: mit diesem Roman hat er sein Talent ausgewiesen; Kenntnisse, Erfahrungen ausweisen.
4. rechnerisch nachweisen, zeigen: der Kontoauszug weist einen geringen Fehlbetrag aus; der Konzern weist dieses Jahr wieder einen Gewinn, einen hohen Verlust aus; ..., wie die Statistik ausweist; ausgewiesene Überschüsse.
5.
a) offiziell als etw. bezeichnen, zu etw. erklären: ein Grundstück als Baugebiet ausweisen; das Gutachten weist diese Gebäude als einsturzgefährdet aus;
b) kennzeichnen, angeben: ein Datum ausweisen; die Kosten für Eltern und Kinder sind separat ausgewiesen.
1.
3.
a)
b)
4.
5.
a) offiziell als etw. bezeichnen, zu etw. erklären: ein Grundstück als Baugebiet ausweisen; das Gutachten weist diese Gebäude als einsturzgefährdet aus;
b) kennzeichnen, angeben: ein Datum ausweisen; die Kosten für Eltern und Kinder sind separat ausgewiesen.