Duden - Das Stilwörterbuch
aussprechen
/vgl. "ausgesprochen"/:1.
a) in den Lauten einer Sprache wiedergeben: ein Wort deutlich, richtig, unverständlich, falsch, mit fremdem Akzent aussprechen; wie spricht man dieses Wort aus?;
b) sich artikulieren lassen: dieses Wort spricht sich leicht, schwer aus.
2. zu Ende sprechen: der Redner hatte kaum ausgesprochen, als ...; lass sie doch aussprechen!
3.
a) äußern: einen Gedanken, einen Wunsch, seine Bedenken, einen Zweifel [an etw.], eine Verdächtigung, eine Warnung, eine Empfehlung aussprechen; ein Urteil, eine Strafe, eine Kündigung aussprechen (verkünden); einem Menschen seinen Dank, seine Teilnahme, sein Beileid, sein Bedauern aussprechen; das Parlament sprach der Regierung das Vertrauen aus;
b) über jmdn. , etw. sprechen: sich anerkennend, lobend, befriedigt über den Ablauf des Festes aussprechen; der Lehrer hatte sich über die Leistungen nicht näher ausgesprochen.
4. Stellung nehmen: sich für Reformen, für einen Antrag, gegen Atomwaffen aussprechen; er hatte sich für diese Kandidatin ausgesprochen; ich werde mich gegen seine Wiederwahl aussprechen.
5.
a) über das sprechen, was einen innerlich beschäftigt: sich offen aussprechen; das Bedürfnis haben, sich auszusprechen; sich bei jmdm. über seine Kümmernisse aussprechen;
b) miteinander sprechen, um etw. zu klären: wir müssen uns einmal in Ruhe aussprechen; sie hat sich mit ihm ausgesprochen.
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