Duden - Das Stilwörterbuch
ausschließen
/vgl. "ausgeschlossen"/:1. durch Verschließen der Tür das Betreten unmöglich machen: sie konnte nicht ins Haus, man hatte sie ausgeschlossen.
2. aus einer Gemeinschaft entfernen: sie schlossen ihn aus der Partei aus; er wurde aus dem Verein ausgeschlossen.
3.
a) nicht teilhaben lassen: Arbeiter von der Vermögensbildung nicht ausschließen; man hatte sie von der Feier ausgeschlossen; (Rel. :) von der Gnade, vom Heil ausgeschlossen sein;
b) ausnehmen: alle Spieler hatten schlecht gespielt, der Trainer schloss keinen aus; wir haben diese Möglichkeit ausgeschlossen; reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen (wird nicht umgetauscht).
4. ausschalten: jeden Zweifel, Irrtum ausschließen; das eine schließt das andere nicht aus (beides ist denkbar, möglich); man kann nicht ausschließen, dass sie verunglückt ist.
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