Duden - Das Stilwörterbuch
anweisen
/vgl. "angewiesen"/:1. zuweisen: jmdm. einen Platz, sein Quartier anweisen; er wies mir eine Arbeit an.
2. zu> beauftragen: ich habe ihn angewiesen, die Sache sofort zu erledigen; sie ist angewiesen, uns sofort zu verständigen.
3. anleiten: den Lehrling bei der Arbeit, den Schüler im Unterricht anweisen; er weist den Neuen an.
4. <[jmdm. ] etw. anweisen>
a) überweisen: weisen Sie das Geld bitte durch die Post an; wir haben Ihnen die gewünschte Summe angewiesen;
b) die Auszahlung veranlassen: das Gehalt, ein Honorar anweisen.
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