Duden - Das Stilwörterbuch
Anspruch
der:1. Forderung: ein berechtigter Anspruch; Ansprüche haben; Ansprüche anmelden, [gegen jmdn. ] durchsetzen, anerkennen, befriedigen, erfüllen; Anspruch auf ein Gebiet erheben (es beanspruchen); das Buch erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit (will nicht vollständig sein); die Ansprüche seiner Kunden kennen; die Ansprüche zu hoch schrauben, herabsetzen; er stellt keine Ansprüche (ist bescheiden); die Pflanze stellt keine großen Ansprüche an den Boden; den Ansprüchen genügen; einem hohen Anspruch gerecht werden.
2. [An]recht: ein alter, verbürgter Anspruch; jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Krankengeld; keinen Anspruch auf Schadenersatz haben; ihr Anspruch ist erloschen, verjährt; er hat Anspruch darauf, in dieser Sache gehört zu werden.
jmdn. , etw. in Anspruch nehmen (jmdn. , etw. beanspruchen, von etw. Gebrauch machen): der Beruf nimmt mich ganz, sehr in Anspruch; das Projekt wird viele Monate in Anspruch nehmen; sie haben ihn, seine Hilfe gern in Anspruch genommen; ich nehme dieses Recht [für mich] in Anspruch
etw. für sich in Anspruch nehmen (etw. von sich behaupten)
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