Duden - Das Stilwörterbuch
anrufen
1. durch Zuruf auffordern: der Wachposten rief ihn [halblaut, leise] an.2. ersuchen: jmdn. als Zeugen, um Hilfe anrufen; eine Schiedsstelle anrufen; Gott [um Gnade] anrufen; sie wollen die Gerichte anrufen (wollen vor Gericht gehen).
3. sich telefonisch mit jmdm. in Verbindung setzen:
a) einen Freund, die Auskunft, die Polizei anrufen; ich werde dich im Laufe des Tages [auf dem Handy] anrufen; bei Gefahr musst du sofort diese Nummer anrufen; hat jemand angerufen?;
b) bei seinen Eltern, bei der Bank, im Klub, in München anrufen; ich muss noch zu Hause anrufen; ich werde später anrufen.
Beachte: Die Verbindung mit dem Dat (ich rufe ihm an) ist ugs. landsch. , bes. südd. und schweiz. ; sie gilt hochsprachlich als nicht korrekt.
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