Duden - Das Stilwörterbuch
anmelden
1. ankündigen: einen Besuch anmelden; sie hat sich telefonisch angemeldet; der Mann ließ sich durch die Sekretärin beim Direktor anmelden;Ü Nachwuchs, ein Baby hat sich angemeldet.
2.
a) den neuen Wohnsitz, den Beginn eines Aufenthalts der zuständigen Stelle melden: sich, seine Familie polizeilich anmelden; innerhalb von drei Tagen muss man sich auf dem Einwohnermeldeamt anmelden;
b) den Eintritt, die Teilnahme melden: sich bei einem Verein, zu einem Kurs anmelden; er meldete sein Kind im Kindergarten, in der Schule an;
c) registrieren lassen: ein Rundfunkgerät [bei der GEZ], ein Gewerbe anmelden; er meldete ein Patent, eine Erfindung zum Patent an.
3. geltend machen: Bedenken, Wünsche, Forderungen, Zweifel, Widerspruch anmelden; Protest anmelden.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: anmelden