Duden - Das Stilwörterbuch
anhängig
(Rechtsspr. ):
etw. anhängig machen (vor Gericht bringen): eine Klage [vor Gericht] anhängig machen
anhängig sein (bei Gericht zur Entscheidung stehen): die Sache, der Fall ist schon länger bei Gericht anhängig
anhängiges Verfahren (schwebendes Verfahren)
(Rechtsspr. ):
etw. anhängig machen (vor Gericht bringen): eine Klage [vor Gericht] anhängig machen
anhängig sein (bei Gericht zur Entscheidung stehen): die Sache, der Fall ist schon länger bei Gericht anhängig
anhängiges Verfahren (schwebendes Verfahren)