Duden - Das Stilwörterbuch
anhängig
(Rechtsspr. ):
etw. anhängig machen (vor Gericht bringen): eine Klage [vor Gericht] anhängig machen
anhängig sein (bei Gericht zur Entscheidung stehen): die Sache, der Fall ist schon länger bei Gericht anhängig
anhängiges Verfahren (schwebendes Verfahren)
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Ansicht: anhängig