Duden - Das Stilwörterbuch
amtlich
a) behördlich: eine amtliche Genehmigung, Verfügung, Bekanntmachung, Entscheidung; ein amtlicher Vermerk; das amtliche Kennzeichen (die Zulassungsnummer an Kraftfahrzeugen); etw. amtlich bekannt machen; das Schriftstück muss amtlich beglaubigt, bestätigt werden; etw. aus amtlicher (behördlicher und deshalb zuverlässiger) Quelle erfahren; wie von amtlicher Seite verlautet; SUBST.: das ist etwas Amtliches;Ü das ist amtlich (ugs. ; ganz sicher, wirklich wahr); ich habe es [ganz] amtlich (ugs. ; aus sicherer Quelle);
b) dienstlich, von Amts wegen: er ist im amtlichen Auftrag hier; jmdn. amtlich beauftragen, verpflichten;
c) wichtig, ernst: eine amtliche Miene aufsetzen; seine Haltung wurde immer amtlicher.
a) behördlich: eine amtliche Genehmigung, Verfügung, Bekanntmachung, Entscheidung; ein amtlicher Vermerk; das amtliche Kennzeichen (die Zulassungsnummer an Kraftfahrzeugen); etw. amtlich bekannt machen; das Schriftstück muss amtlich beglaubigt, bestätigt werden; etw. aus amtlicher (behördlicher und deshalb zuverlässiger) Quelle erfahren; wie von amtlicher Seite verlautet; SUBST.: das ist etwas Amtliches;Ü das ist amtlich (ugs. ; ganz sicher, wirklich wahr); ich habe es [ganz] amtlich (ugs. ; aus sicherer Quelle);
b) dienstlich, von Amts wegen: er ist im amtlichen Auftrag hier; jmdn. amtlich beauftragen, verpflichten;
c) wichtig, ernst: eine amtliche Miene aufsetzen; seine Haltung wurde immer amtlicher.