Duden - Das Stilwörterbuch
Amt
das:1.
a) offizielle Stellung: ein ehrenvolles, verantwortungsvolles, weltliches, geistliches Amt; das höchste Amt im Staat; das Amt eines Wahlleiters; ein Amt annehmen, übernehmen, antreten, bekleiden, verwalten, versehen, innehaben, aufgeben; viele Ämter haben; das Amt behalten, quittieren, zur Verfügung stellen, niederlegen; jmdm. ein Amt übertragen, geben, anvertrauen, (geh. :) antragen; (geh. :) jmdn. seines Amtes entheben; kraft meines Amtes (Papierdt. ; aufgrund meiner Stellung); aus seinem Amt [aus]scheiden; sie mussten ihn aus seinem Amt entfernen, entlassen; für ein Amt kandidieren; jmdn. in ein Amt einführen, einweisen, einsetzen; jmdn. in seinem Amt bestätigen; [noch] im Amt sein, bleiben; sich um ein Amt bewerben; von seinem Amt zurücktreten;
b) Aufgabe, Verpflichtung: er versieht, übt das Amt des Kassierers aus; ihm wurde das schwere Amt zuteil, diese Nachricht zu überbringen.
2.
a) Dienststelle, Behörde: Amt für Statistik, für Denkmalpflege; ein Amt einschalten; auf ein Amt gehen; in einem Amt vorsprechen; der Ärger mit den Ämtern; (Papierdt. :) auf einem Amt vorstellig werden;
b) Sitz einer Behörde: ein Amt betreten, verlassen;
c) (veraltend) Telefonamt: das Amt anrufen; bitte [ein] Amt! (eine Amtsleitung).
3. (kath. Rel. ) Messe mit Gesang: ein Amt bestellen, halten, besuchen; er wohnte dem Amt bei.
☆ in Amt und Würden sein (oft iron. ; eine feste, gesicherte Position innehaben)
☆ seines Amtes walten (geh. ; eine Handlung, die in jmds. Aufgabenbereich liegt, ausführen)
☆ von Amts wegen (1. dienstlich, aus beruflichen Gründen: er ist von Amts wegen hier. 2. auf behördliche Anordnung: etw. von Amts wegen verkünden)
das:1.
a) offizielle Stellung: ein ehrenvolles, verantwortungsvolles, weltliches, geistliches Amt; das höchste Amt im Staat; das Amt eines Wahlleiters; ein Amt annehmen, übernehmen, antreten, bekleiden, verwalten, versehen, innehaben, aufgeben; viele Ämter haben; das Amt behalten, quittieren, zur Verfügung stellen, niederlegen; jmdm. ein Amt übertragen, geben, anvertrauen, (geh. :) antragen; (geh. :) jmdn. seines Amtes entheben; kraft meines Amtes (Papierdt. ; aufgrund meiner Stellung); aus seinem Amt [aus]scheiden; sie mussten ihn aus seinem Amt entfernen, entlassen; für ein Amt kandidieren; jmdn. in ein Amt einführen, einweisen, einsetzen; jmdn. in seinem Amt bestätigen; [noch] im Amt sein, bleiben; sich um ein Amt bewerben; von seinem Amt zurücktreten;
b) Aufgabe, Verpflichtung: er versieht, übt das Amt des Kassierers aus; ihm wurde das schwere Amt zuteil, diese Nachricht zu überbringen.
2.
a) Dienststelle, Behörde: Amt für Statistik, für Denkmalpflege; ein Amt einschalten; auf ein Amt gehen; in einem Amt vorsprechen; der Ärger mit den Ämtern; (Papierdt. :) auf einem Amt vorstellig werden;
b) Sitz einer Behörde: ein Amt betreten, verlassen;
c) (veraltend) Telefonamt: das Amt anrufen; bitte [ein] Amt! (eine Amtsleitung).
3. (kath. Rel. ) Messe mit Gesang: ein Amt bestellen, halten, besuchen; er wohnte dem Amt bei.
☆ in Amt und Würden sein (oft iron. ; eine feste, gesicherte Position innehaben)
☆ seines Amtes walten (geh. ; eine Handlung, die in jmds. Aufgabenbereich liegt, ausführen)
☆ von Amts wegen (1. dienstlich, aus beruflichen Gründen: er ist von Amts wegen hier. 2. auf behördliche Anordnung: etw. von Amts wegen verkünden)