Duden - Das Stilwörterbuch
abschließen
/vgl. "abgeschlossen"/:1.
a) mit einem Schlüssel zu-, verschließen: den Schrank, die Wohnung, das Zimmer, das Haus, das Auto abschließen; die Tür war von innen abgeschlossen; das Fahrrad, das Telefon abschließen; sie schloss hinter sich ab; hast du abgeschlossen?;
b) /meist im Passiv/ (von der Umgebung) trennen, absondern: etw. luftdicht, hermetisch abschließen; durch die Überschwemmung, nach dem Erdbeben, nach dem Erdrutsch war das Dorf von der Umwelt, vom umliegenden Gebiet völlig abgeschlossen;
c) sich absondern: sich gegen alle Einflüsse abschließen; er schloss sich immer mehr von der Gesellschaft, von der Außenwelt, von seinen Kollegen ab.
2.
a) beenden: eine Verhandlung, eine Untersuchung, eine Arbeit, eine Versuchsserie, einen Roman abschließen; ein Dribbling mit einem Tor abschließen; diese Angelegenheit ist für mich abgeschlossen (erledigt); ein abgeschlossenes (ordnungsgemäß zu Ende geführtes) Studium; für diese Stelle benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung; etw. abschließend (zum Abschluss) sagen, feststellen; sie kann noch kein abschließendes (endgültiges) Urteil abgeben;
b) zu einem Ende kommen: ich habe mit ihr abgeschlossen; mit der Welt, mit dem Leben abschließen (nichts mehr von der Welt, vom Leben erhoffen);
c) enden: (Kaufmannsspr. :) das Geschäftsjahr schließt mit einem Gewinn von 10 000 Euro, mit einem Fehlbetrag ab; die Veranstaltung schloss mit einem Feuerwerk ab.
3. abmachen, vereinbaren: ein Bündnis, einen Kauf, ein Geschäft, einen Vertrag abschließen; eine Wette abschließen (wetten); er hat mit der Gesellschaft eine Versicherung abgeschlossen; mit jmdm. abschließen (einen Vertrag schließen); der Schauspieler hat für die neue Spielzeit, für eine Deutschlandtournee abgeschlossen.
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