Duden - Das Stilwörterbuch
abrufen
1.a) weg-, herausrufen: jmdn. aus einer Sitzung, von der Arbeit abrufen;
b) abberufen: den Minister [von seinem Posten] abrufen.
2.
a) (Kaufmannsspr. ) anfordern, liefern lassen: einen weiteren Posten, den Rest der Ware abrufen;
b) (EDV ) abfragen (2): Daten, Informationen im, aus dem Internet, über das Internet abrufen; E-Mails abrufen;
c) (Geldw. ) abheben: Geld von einem Konto, eine bestimmte Summe abrufen.
1.
b) abberufen: den Minister [von seinem Posten] abrufen.
2.
a) (Kaufmannsspr. ) anfordern, liefern lassen: einen weiteren Posten, den Rest der Ware abrufen;
b) (EDV ) abfragen (2): Daten, Informationen im, aus dem Internet, über das Internet abrufen; E-Mails abrufen;
c) (Geldw. ) abheben: Geld von einem Konto, eine bestimmte Summe abrufen.