Duden - Das Stilwörterbuch
abmelden
1. die Änderung des Wohnsitzes der zuständigen Behörde mitteilen: sich, seine Familie auf dem Einwohnermeldeamt abmelden.2.
a) das Ausscheiden o. Ä. melden: sich vor dem Verlassen des Betriebs beim Meister abmelden; der Vater hat seinen Sohn von der Schule abgemeldet; sie meldete sich vom Lehrgang, bei ihrem Verein ab;
b) melden, dass etw. nicht mehr benutzt wird: das Telefon abmelden; ich habe das Motorrad während der Wintermonate abgemeldet.
☆ [bei jmdm. ] abgemeldet sein (ugs. ; [von jmdm. ] nicht mehr beachtet werden)
1.
a)
b)
☆ [bei jmdm. ] abgemeldet sein (ugs. ; [von jmdm. ] nicht mehr beachtet werden)